Klasse A ab 24 Jahren
Mindestalter: | für den Direkteinstieg 24 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2 mit erneuter Prüfung |
Voraussetzungen: | Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen
Vorbesitz der Klasse A2 beschränkt voraus. |
Fahrzeuge | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Befristung: | Die Klasse A unbeschränkt ist 15 Jahre gültig. |
Einschluss: | Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und AM. |
Sonstiges: |
Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
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bei Ersterwerb (Direkteinstieg) | 5 | 4 | 3 |
bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
bei Erweiterung von Klasse A2 beschränkt(Besitz 2 Jahre) | - | - | - |
Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten |