Wie komme ich zum Führerschein?
Ganz einfach - hier gibt es den Leitfaden zum Führerschein
1. Anmeldung
Erst mal bei uns in der Fahrschule vorbeikommen oder anrufen. Wir besprechen dann alles was Du an Dokumenten brauchst, und wie die Ausbildung ablaufen wird.
Damit ist der erste Schritt zum Führerschein schon getan.
2. Antragsunterlagen
Die Behörde braucht Papier. Dazu gehört der so genannte "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis".
Das ist ein Fragebogen mit Angaben zur Person und dient den Behörden zur Prüfung, ob ein Führerschein erteilt werden darf.
Den Antrag geben wir für dich bei der zuständigen Führerscheinbehörde ab,damit du nicht extra frei nehmen musst.
Folgende Dinge werden zusätzlich zum Antrag benötigt:
Lichtbild
Ein Bild neueren Datums ohne Hut oder Mütze, biometrisch und in den Abmessungen 35 x 45 mm. Kurzum ein Passbild.
Sehtest
"Durchblick" braucht man schon für den Schein; und das muss auch noch bescheinigt sein.
Ein Sehtest ist für jeden Führerschein vorgeschrieben. Den Sehtest kannst Du bei jedem beliebigen Augenarzt oder Optiker machen. Er kostet nur ein paar Euro. Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Erste Hilfe ( Sofort Maßnahmen) Bescheinigung
"Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Hiermit wird bescheinigt, dass Du im Notfall Erste Hilfe leisten kannst. Solche Kurse veranstalten zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, oder private Unternehmen zb. "Maus" oder "Prolife"
Zum begleitendem Fahren Bf 17 benötigen wir zusätzlich:
Den Antrag zum begleitendem Fahren ,incl Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Begleitpersonen
3. Theoretischer Unterricht
Der Theoretische Unterricht findet in den Fahrschulräumen statt. Im Unterricht wird der Lehrstoff entsprechend der für die Ausbildung zugrunde liegenden Lehrpläne vermittelt. Die Anzahl der erforderlichen Theorie - Pflichtstunden ist für jede Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind z.B. 14, und für die Klassen A1 sowie Klasse A beschränkt 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten vorgeschrieben.
4. Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan der für jede Führerscheinklasse unterschiedlich ist. Neben einer Grundausbildung schreibt das Gesetz eine Mindestzahl bestimmter Fahrstunden zu je 45 Minuten vor. Die Klasse B erfordert zum Beispiel neben den normalen Fahstunden zusätzlich 5 Stunden Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Stunden Nachtfahrt. Die Gesamtzahl der erforderlichen Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie hängen von vielen Faktoren wie z.B. Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und Mitarbeit aber letztlich auch vom Lebensalter ab.
5. Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt für 12 Monate gültig.
Solltest Du bei der theoretische Prüfung durchfallen, so kannst Du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen. Aber das wird hoffentlich nicht passieren, da die Fahrschule Dich nur zur Prüfung anmeldet, wenn Du gezeigt hast, dass Du den Lehrstoff beherrscht.
6. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.
Die Prüfungsfahrt dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Der Fahrlehrer sitzt wie gewohnt neben Dir, und der Prüfer nimmt auf dem Rücksitz platz.
Die Prüfungsfahrt verläuft wie eine normale Fahrstunde und kann in der Stadt, auf der Landstraße oder Autobahn statt finden. Sie umfasst bestimmte Grundaufgaben wie z.B. Rückwärts um die Ecke, Einparken usw.
Aber keine Sorge, die Fahrschule Roth wird Dich gut vorbereiten so dass Du auch diese "Fahrstunde" locker und konzentriert durchstehen wirst.
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