Mindestunterricht Theorie in Doppelstunden zu je 90 min.

beantragte
Fahrerlaubnis

vorhandene
Fahrerlaubnis

Grund-
unterricht

Klassenspez.
Unterricht

Doppelstunden
Gesamt

M

 

12

2

14

A1, A

 

12

4

16

A1, A

B,M,L

6

4

10

B

 

12

2

14

B

L, M, A1

6

2

8

AU

B,A1

6

4

10

L

12

2

10

Mindestausbildung Praxis in den Klassen A1, A, B,

Bevor mit den Sonderfahrten begonnen werden darf, muss die Grundausbildung

weitestgehend abgeschlossen sein. Die Zahl der dafür erforderlichen Fahrstunden

hängt von dem Lernfortschritt des einzelnen Schülers ab.

Besondere Ausbildungsfahrten

A1
A
B

A1 auf A
A auf A
(leistungs-
unbeschränkt)

B auf BE

Schulung auf Bundes- oder Landstraße

5

3

3

Schulung auf Autobahnen

4

2

1

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

1