| Mindestalter: |
16 Jahre |
| Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus. |
Fahrzeuge
| Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) |
| Befristung: |
Die Klasse M ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: |
Die Klasse M schließt keine andere Führerscheinklasse ein. |