| Mindestalter: | für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt |
| Voraussetzungen: | Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen
Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig). |
| Fahrzeuge | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
| Befristung: | Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M. |
| Sonstiges: |
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen. |
| Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Ersterwerb (Direkteinstieg) | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von Klasse A1 | 3 | 2 | 1 |
| bei Erweiterung von Klasse A beschränkt | 3 | 2 | 1 |
| Dauer der Fahrprüfung: | 60 Minuten | ||