| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzungen: | Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
| Fahrzeuge | Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
| Befristung: | Die Klasse A1 ist unbefristet gültig. |
| Einschluss: | Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M. |
| Sonstiges: | Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
| Sonderfahrten Klasse A1 | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
|---|---|---|---|
| bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
| bei Erweiterung von einer anderen Klasse | 5 | 4 | 3 |
| Dauer der Fahrprüfung | 45 Minuten | ||